Mitnahme von Scootern im ÖPNV

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Mitnahme von Scootern im ÖPNV

In den vergangenen Jahren bestanden keine einheitlichen Regelungen für die Mitnahme von Scootern in Bussen. Nach mehr als zwei Jahren intensiver Verhandlungen ist nun eine bundeseinheitliche Richtlinie in Kraft. Die Mitnahmepflicht der Verkehrsunternehmen erstreckt sich dabei auf vierrädrige E-Scooter mit folgenden Voraussetzungen:

  • Gesamtlänge max. 1,20 m
  • Gesamtgewicht max. 300 kg
  • Muss über eine zusätzliche Feststellbremse verfügen
  • Das Gefährt muss für die Rückwärtseinfahrt in den Bus geeignet sein

 

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