Rezeptverordnung per Telefon

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Um die Hilfsmittelversorgung in der Cororna-Krise weiter sicherzustellen, hat der Gesetzgeber einige Erleichterungen in der Hilfsmittelversorgung festgelegt.

1. Telefonische Verordnung: Die Ausstellung einer Hilfsmittel-Verordnung per Telefon ist ab sofort bis vorerst 31.05.2020 bei Ihrem behandelnen Arzt möglich. Dies gilt nicht für Neupatienten. Der Besuch beim Arzt und die Vorlage der Versicherungskarte ist diesen Fällen nicht notwendig. Sprechen Sie dazu einfach Ihren Arzt an.

2. Porto zahlt die Krankenkasse: Damit die Verordnung einfach zu Ihnen versendet werden kann, müssen weder Sie noch Ihre Arztpraxis die Portokosten übernehmen. Der Kostenträger übernimmt diese.

Weitere Informationen finden Sie in folgenden Link: Artikel der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

 

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